
Für Mehrleistungen, die sich aus einem Tarifwechsel oder einer Erhöhung des Versicherungsschutzes ergeben, sind grundsätzlich Wartezeiten abzuleisten (§ 3 MB/KK und MB/KT). Einzelne Versicherer verzichten aber auf die Wartezeiten! Für Mehrleistungen ist eine erneute Prüfung ...
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